1. Allgemeine Grundsätze des Zusammenlebens
Unsere Schule ist ein Lern- und Lebensraum, in dem sich alle sicher und respektiert fühlen sollen.
Wir legen Wert auf:
– gegenseitige Wertschätzung, Respekt und Vertrauen,
– Achtsamkeit im Umgang miteinander,
– Schutz der körperlichen und seelischen Unversehrtheit,
– das Unterbinden jeglicher Form von Diskriminierung, Gewalt oder sexueller Belästigung.
Alle am Schulleben Beteiligten (Schüler*innen, Lehrer*innen, Mitarbeiter*innen, Erziehungsberechtigte) verstehen sich als Teil einer Bildungs- und Erziehungspartnerschaft.
2. Verhalten im Schulgebäude
Hausschuhe & Kleidung:
– Das Tragen von Hausschuhen ist im gesamten Schulhaus verpflichtend.
– Kopfbedeckungen wie Kappen oder Mützen sind im Gebäude nicht erlaubt – ausgenommen aus religiösen oder medizinischen Gründen.
Elektronische Geräte:
– Handys müssen zu Beginn des Unterrichts in dafür vorgesehene Boxen gelegt werden. Diese werden abgesperrt. Der Schlüssel bleibt bei den Lehrpersonen bzw. in der Direktion.
– Die Geräte werden erst nach Unterrichtsende wieder abgeholt.
– Die Schule übernimmt keine Haftung für Handys, Tablets oder andere Wertgegenstände.
– Alternative: Handy zu Hause lassen.
Verhalten in den Pausen:
– Pausen erfolgen nach Anweisung der Lehrpersonen (z. B. im Klassenzimmer, Gang oder Freien).
– Pausen werden, wenn nicht anders vereinbart, im eigenen Stockwerk verbracht.
– Fenster bleiben in den Pausen geschlossen oder gekippt.
– Essen und Trinken ist nur im Klassenraum erlaubt.
– Getränke- und Snackautomat dürfen nur vor dem Unterricht und in den Pausen um 10 Uhr und 12 Uhr benutzt werden.
3. Schulbesuch und Aufenthalt
– Das Schulhaus wird pünktlich vor 8 Uhr betreten und direkt nach Unterrichtsschluss wieder verlassen.
– Wer keinen Unterricht hat, darf sich nicht im Schulhaus aufhalten – Ausnahme: Teilnahme an der Mittagsbetreuung.
– Bitte beachtet den Aushang zur Regelung der Eingangsnutzung.
4. Verantwortung und Achtsamkeit
– Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind verantwortlich für ein respektvolles Miteinander.
– Persönliche Grenzen sind zu respektieren – verbale oder nonverbale Übergriffe werden nicht geduldet.
– Grenzverletzungen sind bewusst wahrzunehmen und es ist angemessen zu reagieren.
– Es gilt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Diskriminierung, Gewalt und sexueller Belästigung.