Hausordnung ab dem Schuljahr 2024/25

1. Allgemeine Grundsätze des Zusammenlebens

Unsere Schule ist ein Lern- und Lebensraum, in dem sich alle sicher und respektiert fühlen sollen. 

Wir legen Wert auf:

– gegenseitige Wertschätzung, Respekt und Vertrauen,

– Achtsamkeit im Umgang miteinander,

– Schutz der körperlichen und seelischen Unversehrtheit,

– das Unterbinden jeglicher Form von Diskriminierung, Gewalt oder sexueller Belästigung.

Alle am Schulleben Beteiligten (Schüler*innen, Lehrer*innen, Mitarbeiter*innen, Erziehungsberechtigte) verstehen sich als Teil einer Bildungs- und Erziehungspartnerschaft.

2. Verhalten im Schulgebäude

Hausschuhe & Kleidung:

– Das Tragen von Hausschuhen ist im gesamten Schulhaus verpflichtend.

– Kopfbedeckungen wie Kappen oder Mützen sind im Gebäude nicht erlaubt – ausgenommen aus religiösen oder medizinischen Gründen.

Elektronische Geräte:

– Handys müssen zu Beginn des Unterrichts in dafür vorgesehene Boxen gelegt werden. Diese werden abgesperrt. Der Schlüssel bleibt bei den Lehrpersonen bzw. in der Direktion.

– Die Geräte werden erst nach Unterrichtsende wieder abgeholt.

– Die Schule übernimmt keine Haftung für Handys, Tablets oder andere Wertgegenstände.

– Alternative: Handy zu Hause lassen.

Verhalten in den Pausen:

– Pausen erfolgen nach Anweisung der Lehrpersonen (z. B. im Klassenzimmer, Gang oder Freien).

– Pausen werden, wenn nicht anders vereinbart, im eigenen Stockwerk verbracht.

– Fenster bleiben in den Pausen geschlossen oder gekippt.

– Essen und Trinken ist nur im Klassenraum erlaubt.

– Getränke- und Snackautomat dürfen nur vor dem Unterricht und in den Pausen um 10 Uhr und 12 Uhr benutzt werden.

3. Schulbesuch und Aufenthalt

– Das Schulhaus wird pünktlich vor 8 Uhr betreten und direkt nach Unterrichtsschluss wieder verlassen.

– Wer keinen Unterricht hat, darf sich nicht im Schulhaus aufhalten – Ausnahme: Teilnahme an der Mittagsbetreuung.

– Bitte beachtet den Aushang zur Regelung der Eingangsnutzung.

4. Verantwortung und Achtsamkeit

– Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind verantwortlich für ein respektvolles Miteinander.

– Persönliche Grenzen sind zu respektieren – verbale oder nonverbale Übergriffe werden nicht geduldet.

– Grenzverletzungen sind bewusst wahrzunehmen und es ist angemessen zu reagieren.

– Es gilt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Diskriminierung, Gewalt und sexueller Belästigung.