Kinderschutzkonzept

Das Kinderschutzkonzept der MS-Reisgasse

Unsere Schule steht für …

… eine Gemeinschaft, in der alle Kinder in einem geschützten, respektvollen und wertschätzenden Umfeld lernen und sich entfalten können.

Unser Ziel ist es, jedem Kind eine sichere und förderliche Umgebung zu bieten, in der es sich frei von Angst, Diskriminierung oder Gewalt entwickeln kann.

Ziele des Kinderschutzkonzepts

Das Kinderschutzkonzept unserer Schule verfolgt die folgenden Ziele:

      1.   Prävention: Schutz der Kinder vor körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt sowie vor Vernachlässigung.

      2.   Aufklärung: Sensibilisierung aller Beteiligten (Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler) für das Thema Kinderschutz.

      3.   Intervention: Klare Handlungsstrategien und Vorgehensweisen im Verdachts- oder Gefährdungsfall.

      4.   Stärkung der Kinder: Vermittlung von Kompetenzen, um Kinder in ihrer Resilienz und Selbstbestimmung zu stärken.

Leitlinien unseres Handelns

      1.   Respekt und Wertschätzung: Jedes Kind wird in seiner Individualität geachtet und ernst genommen.

      2.   Recht auf Schutz: Wir erkennen an, dass jedes Kind das Recht auf Schutz vor Gewalt und Vernachlässigung hat.

      3.   Verantwortung: Wir übernehmen als Schulgemeinschaft Verantwortung, Hinweisen auf Gefährdungen konsequent nachzugehen.

      4.   Transparenz: Alle Maßnahmen zum Kinderschutz werden klar kommuniziert und umgesetzt.

Unser Versprechen

Wir als Schulgemeinschaft verpflichten uns, Kinder in ihrer Entwicklung zu schützen und sie zu stärken. Wir , dass sich alle Kinder an unserer Schule sicher, unterstützt und respektiert fühlen.

Maßnahmen zur Prävention

      1.   Schulung und Fortbildung:

        • Regelmäßige Schulungen für Lehrkräfte und Mitarbeiter*innen zu den Themen Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung.

        • Sensibilisierung aller Beteiligten für Anzeichen von Gefährdung.

      2.   Förderung eines sicheren Schulklimas:

        • Förderung einer Kultur des Vertrauens und der Offenheit, in der sich Kinder sicher fühlen, über ihre Sorgen zu sprechen.

        • Einbindung von Themen wie Mobbingprävention, Gewaltprävention und Umgang mit Konflikten in den Unterricht.

      3.   Aufklärung der Kinder:

        • Altersgerechte Workshops und Projekte zu den Themen Kinderrechte, Selbstbehauptung und Umgang mit Gefahren.

        • Stärkung des Bewusstseins für persönliche Grenzen und der Fähigkeit, Hilfe zu suchen.

      4.   Vertrauenspersonen:

        • Benennung von Kinderschutzbeauftragten als Ansprechpartner*innen für Kinder, Eltern und Lehrkräfte.

Intervention im Verdachtsfall

      1.   Handlungsleitfaden bei Verdacht:

        • Beobachtung und Dokumentation von Auffälligkeiten.

        • Vertrauliches Gespräch mit dem betroffenen Kind, ohne Druck auszuüben.

        • Einbeziehung der Kinderschutzbeauftragten und, wenn nötig, externer Fachkräfte.

      2.   Zusammenarbeit mit externen Stellen:

        • Enge Kooperation mit Jugendämtern, Beratungsstellen und anderen Fachstellen bei einer Kindeswohlgefährdung.

      3.   Schutz und Unterstützung des Kindes:

        • Sofortige Maßnahmen, um das betroffene Kind zu schützen.

        • Begleitung und Unterstützung des Kindes und seiner Familie.

Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten

      1.   Kinderschutzbeauftragte:

        • Ansprechperson für alle Fragen des Kinderschutzes.

        • Vermittler*innen zwischen Schule, Eltern und externen Stellen.

      2.   Schulleitung:

        • Gewährleistung der Umsetzung des Kinderschutzkonzepts.

        • Unterstützung der Lehrkräfte und Mitarbeiter*innen.

      3.   Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte:

        • Aufmerksamkeit für Anzeichen von Kindeswohlgefährdung.

        • Umsetzung von Präventionsmaßnahmen im Schulalltag.

Evaluation und Weiterentwicklung

Das Kinderschutzkonzept wird regelmäßig überprüft und weiterentwickelt, um aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden. Dazu gehören:

   •      Evaluation der Präventions- und Interventionsmaßnahmen.

   •      Rückmeldung von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften.

   •      Fortlaufende Anpassung an gesetzliche Vorgaben.